ARBEITSRECHT
In Fragen, die sich bei der Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellen, beraten und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Über Uns
Mit Begeisterung für unseren Beruf und Beharrlichkeit für ein optimales Ergebnis vertreten wir Sie engagiert, kompetent und zuverlässig.
Dabei ist unser oberstes Ziel, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen. Um dies zu gewährleisten haben wir uns auf drei Rechtsgebiete, das Arbeits- Straf- und Verkehrsrecht, spezialisiert.
In diesen Bereichen können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken, die es uns ermöglicht, Perspektiven aufzuzeigen und Strategien zu entwickeln.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Engelhardt:
Aufgewachsen in Tübingen
am Neckar
Studium der
Rechtswissenschaften in Tübingen und Köln
Juristischer
Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Karlsruhe
Vorstand der Zeugenhilfe
am Landgericht Karlsruhe
Nebentätigkeit bei der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Rechtsanwältin mit den
Tätigkeitsschwerpunkten Arbeits- Straf- und Verkehrsrecht
Fachanwältin für
Strafrecht
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber vom Zeitpunkt der Anbahnung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wir beraten und vertreten Sie bei Fragestellungen, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen (z.B.: Abmahnung, Arbeitsunfähigkeit, Betriebsübergang, Direktionsrecht, Probezeit, Urlaub) aber auch bei Fragen, die sich nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben (z.B.: Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigungsschutz).
Strafrecht
(Allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht):
Strafverteidigung:
Wir sind Ihr rechtlicher Beistand, sollte ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Rufen Sie uns unverzüglich an, damit wir noch vor einer anstehenden Vernehmung effektiv und zeitnah Ihre Verteidigung übernehmen können.
So können wir Einfluss auf den Ablauf des Strafverfahrens nehmen indem wir alle Möglichkeiten, die uns die Strafprozessordnung zur Verfügung stellt, ausloten und anwenden.
Hierbei ist die richtige Strategie das A und O, weshalb Sie sich umgehend an uns, Ihren im Strafrecht versierten Anwalt, wenden sollten.
Nebenklage/ Opfervertretung:
Im Strafverfahren gegen den Täter stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie im Vorfeld einer Zeugenaussage und stellen in Ihrem Interesse Anträge wie z.B. den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Außerdem setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Schädiger durch. Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht sind wir hierbei Ihr idealer Ansprechpartner.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht gliedert sich in die Teilbereiche Ordnungswidrigkeiten-, Verkehrsstraf- und Verkehrszivil-Recht.
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Sowohl im Anhörungs- wie auch im Bußgeldverfahren, insbesondere wenn es nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß um ein Fahrverbot geht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, kümmern wir uns umfassend um Ihr Anliegen.
Verkehrsstrafrecht:
Profitieren Sie von unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts, insbesondere bei Vorwürfen wie: Fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, etc…
Verkehrszivilrecht:
Wenn es nach einem Verkehrsunfall um die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld geht, übernehmen wir die Schadenregulierung und damit die vollständige Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.
kontaktieren Sie uns
Gerne Beantworten wir Ihre Anfragen. Füllen Sie das Formular entsprechen aus und senden es ab.